Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auslandskrankenversicherung

Frage: Auslandskrankenversicherung

Sina8890

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Liebe Frau Bader, Aktuell muss ich mich leider mit meiner Auslandskrankenversicherung rumstreiten. Mein ET ist der 13.7.2023, letzte Periode 06.10.2022 Wir sind am 24.10.2022 nach Thailand geflogen und waren dort in einer Klinik zur Feststellung der Schwangerschaft. Zum Zeitpunkt des Abflugs wusste ich natürlich nicht, dass ich schwanger bin. Laut meiner FA hatte ich die Ovulation um den 20.10.2022 (so genau kann man das ja nicht bestimmen) - jetzt weigert sich die Versicherung zu bezahlen mit dem Argument, ich sei am 24.10.2022 ja schon schwanger gewesen. Trotz Attest meiner Ärztin, dass ich am 24.10.2022 unmöglich von einer Schwangerschaft gewusst haben kann, weigert sich die Versicherung zu bezahlen. Haben Sie vielleicht einen Tipp? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kenne natürlich die Versicherungsbedingungen nicht. Aber arbeitsrechtlich gilt nach einem neuen Urteil des BAG 2 AZR 11/22 (was nur altes bestätigt): Schwanger ist man 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Liebe Grüße NB


Frida19

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Hallo, eine Schwangerschaftsfeststellung ist meiner Meinung nach kein ärztlicher Notfall und dürfte damit nicht von der Auslandskrankenversicherung abgedeckt sein. Ich meine, mal so ganz neutral gefragt: warum konnte das nicht warten, bis Ihr wieder in Deutschland wart? Einen Schwangerschaftstest kann man doch auch ohne Arzt machen und ob die ärztliche Feststellung dann eine Woche eher oder eine Woche später stattfindet, das ist doch egal. Ich denke, da wirst Du keine Chance haben, dass die Kosten übernommen werden. Auch die Routineuntersuchungen während der Schwangerschaft werden ja z.B. nicht von einer Auslandskrankenversicherung übernommen. Und viele Auslandskrankenversicherungen tragen nicht mal die Kosten für eine planmäßige Entbindung. Sie tragen nur die Kosten, falls es zu einer Frühgeburt kommt. Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen. LG


Sina8890

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Weil wir 4 Monate im Ausland waren :) Ich war nicht nur zur Feststellung in der Klinik sondern auch zum ersten großen Ultraschall und einer weiteren Untersuchung. Und doch, die Versicherung bezahlt alle Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, da bist du falsch informiert… zumindest bei meiner steht es mit drin. Der Knackpunkt ist allerdings, dass sie nur für „Krankheiten“ aufkommen, die vor Abflug nicht bekannt waren. Und das verstehe ich auch total! Aber ich wusste ja nachweislich nichts davon…


3wildehühner

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Ohne die genaue Versicherung und ihre Bedingungen zu kennen, ist es reine Spekulation, ob die Versicherung zahlen muss. Eine Schwangerschaft ist auf jeden Fall keine Erkrankung, Es ist äußerst ungewöhnlich, dass eine Auslandskrankenversicherung für Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft aufkommt. Bist du da sicher? Was steht genau im Vertrag?


Sina8890

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Ja bin ich :) Vielleicht nochmal zum Verständnis: wir waren 4 Monate reisen, nicht nur ein paar Tage… das ist also nicht die typische „9€ Sparkassen Versicherung “ oder über irgendeine Kreditkarte… wir haben eine Langzeitauslandskrankenversicherung abgeschlossen, die nicht gerade billig war. Laut Vertrag werden 100% der Kosten für Schwangerschaftsvorsorge übernommen - aber wie gesagt darum geht es gar nicht. Meine Frage ist ab wann man rechtlich gesehen schwanger ist - nur weil eine Berechnung ergibt, dass der Eisprung um den 20.10. gewesen sein muss heiße dass doch nicht, dass es auch so war? Wenn ich jeden Tag mit meinem Partner Sex habe, kann die Versicherung doch nicht beurteilen, an welchem Tag genau das Kind gezeugt wurde? Und mir unterstellen ich sei wissentlich schwanger in Urlaub geflogen.


Sina8890

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Wir waren bei Hanse Merkur…


la-floe

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nie wieder Hanse Merkur! Wir hatten eine Reiserücktrittsversicherung bei denen und mussten die Reise 13 Tage vorher stornieren, da mein Vater eine Krebsdiagnose bekommen hat. Die Hanse Merkur meint nun, wir hätten schon vorher stornieren müssen, da mein Vater ja schon seit längerem Schulterschmerzen hatte und deswegen auch stationär im KKH behandelt wurde (OP Schleimbeutel und Wirbelsäule). Es wäre also klar gewesen, dass mein Vater die Reise nicht antreten kann. Fun Fakt: mein Vater war zu keinem Zeitpunkt Mitreisender, Reisende waren meine Kinder und ich. Und da stornieren wir natürlich nicht wegen der Schulterschmerzen eines Angehörigen, der zudem noch 500km von uns entfernt wohnt. Wir sind seit 1,5 Jahren deswegen vor Gericht. Gute Nerven wünsche ich. floe


3wildehühner

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Ich habe mir die Versicherungsbedingungen durchgelesen und dort steht: “Als Versicherungsfall gelten auch - Schwangerschaft und Entbindung, sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsvertrages noch nicht bestanden hat.” Deine Schwangerschaft hat aber ja bereits bestanden. Da steht ja nicht, dass der Schwangeren die Schwangerschaft bekannt sein muss, sondern nur, dass sie noch nicht eingetreten sein darf, damit sie die Kosten übernehmen. Da du bereits schwanger warst, muss die Versicherung nicht zahlen.


User-1736455377

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Die Versicherung kann ich ja auch am 1.1. abgeschlossen haben und diese eben auch in Kraft treten - die Reise trete ich aber erst am 15.1. an.


3wildehühner

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Beginn des Versicherungsvertrags ist nach meinem Verständnis ab dem ersten Reisetag.


la-floe

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nein. Meine aktuelle Auslandskrankenversicherung läuft jeweils für 1 Jahr und verlängert sich immer um 1 Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Die werden meist nicht für einzelne Reisen abgeschlossen.


Frida19

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Die Langzeit-Auslandsversicherungen haben andere Bedingungen, als die "klassischen" Urlaubs-Jahresversicherungen für alle Reisen. Das ist schon mal eine Sache. Zudem gilt auch bei der Jahresversicherung jede einzelne Reise als "neues" Versicherungsereignis. Es gilt, meines Wissens nach, was VOR jeder einzelnen Reise der Ist-Stand war. Nicht was vor Abschluss der Versicherung der Ist-Stand war. Da sollte man zumindest sehr genau in die Versicherungsbedingungen schauen.


Sina8890

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@3wildehuehner „ Deine Schwangerschaft hat aber ja bereits bestanden. Da steht ja nicht, dass der Schwangeren die Schwangerschaft bekannt sein muss, sondern nur, dass sie noch nicht eingetreten sein darf, damit sie die Kosten übernehmen. Da du bereits schwanger warst, muss die Versicherung nicht zahlen.“ Das ist genau mein Streitpunkt - woher kann man denn fundiert wissen, dass die Schwangerschaft schon bestanden hat? Die Versicherung begann tatsächlich mit Tag des Abflugs am 24.10. - meine FA sagt aber auch, dass rein rechnerisch der Eisprung um den 20.10. war, er kann aber genauso gut an 15. oder 25.10. gewesen sein - deswegen kann das Baby auch im Flugzeug oder am ersten Tag in Thailand gezeugt worden sein :)


Frida19

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@3wildehühner Das würde ich unterschreiben, nachdem ich auch nachgelesen habe. Der Tag des Versicherungsbeginns kann man den Unterlagen entnehmen. In der Regel ist es der 1. Reisetag.


3wildehühner

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Du bräuchtest eine ärztliche Bescheinigung, dass zu dem Zeitpunkt keine Schwangerschaft bestanden hat, damit die Versicherung zahlt. Aber das kann dir deine Ärztin nicht bescheinigen. Sie hat den ET bestimmt und dabei kam der 20. als Zeugungstag heraus. Sie darf nicht lügen. Dass es nicht nach Wissen oder nicht wissen gehen kann, ist aus Sicht der Versicherung richtig. Eine Frau könnte sonst im 3. Monat sein und behaupten, sie habe nichts gewusst. Eine Schwangerschaft beginnt mit der Zeugung.


Sina8890

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@dreiwildehuehner - da muss ich mich wohl nochmal korrigieren - sie schrieb im Attest dass der Eisprung UM den 20.10. war, nicht GENAU! Im Internet finde ich dazu tatsächlich auch überhaupt nichts… der weibliche Zyklus ist doch sowas von unterschiedlich, mal länger, mal kürzer, mal gar nicht… Und ab wann ist Frau denn rechtlich gesehen schwanger? Ab Sex? Ab erster Zellteilung? Ab Einnistung? Die Versicherung war ja nicht dabei :)


User-1736455377

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denn idR ist es leider tatsächlich so, dass die Versicherungen nicht unterscheiden zwischen "wissentlich bereits erkrankt" oder einfach "bereits erkrankt". Aber etwas ganz anderes: Fr. Bader berät dich bei rechtlichen Fragen Problemen, die mit eurem Kind, eurer Familie etc zu tun haben - also Familienrecht. Du hast aber ein Versicherungsproblem - das ist nicht ihr Fachgebiet und ich denke, sie wird dir daher raten, einen Fachanwalt vor Ort aufzusuchen. Der muss Einsicht in die Unterlagen bekommen, um eben ganz genau den jeweiligen Wortlaut prüfen zu können.


3wildehühner

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Ich habe noch Fragen: Du hast geschrieben, dass du die Schwangerschaft in Thailand hast feststellen lassen. Welcher ET wurde dir da genannt? Das steht ja sicherlich im Arztbrief. Welcher ET wurde denn dann bei den weiteren Vorsorgeuntersuchungen genannt? Beim großen Ultraschall gab es ja dann auch weitere Daten. Was steht im Arztbrief zu dem Ultraschall?


User-1736455377

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Die AP schreibt ja, dass ihre letzte Periode am 6.10. war. Wenn man nicht gerade einen extrem kurzen Zyklus hat, kann sie kaum vordem 24.überhaupt auf die Idee gekommen sein, schwanger sein zu können. Am Ende desTages wird das aber alles egal sein: Wenn da also steht "für eine bereits zum Zeitpunkt des Abreisetages bestehende Schwangerschaft übernehmen wir keine ..." - ist der Drops doch gelutscht. Die FA hat offiziell schon bestätigt, dass diese um den 20.herum eingetreten ist. Damit bestand die Schwangerschaft schon zum Zeitpunkt der Abreise - egal, ob man dies wusste oder nicht. Natürlich ist das total unfair - aber ich kenne keine Versicherung, die nicht mit genau solchen Fallstricken arbeitet. Man muss eben echt genau hingucken bzw. nachfragen, was denn passiert, wenn... Im konkreten Fall hat man ja am Kind "gebastelt" und musste also damit rechnen, dass man evt. innerhalb des längeren Auslandsaufenthaltes schwanger werden könnte. Da hätte ich wohl sehr genau nachgefragt, ob dann auch wirklich alles übernommen wird bzw. welche Stolperstricke es gibt.


KielSprotte

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Noch eine andere Denkweise; eine Schwangerschaft wird ja immer ab der letzten mens gerechnet. Also rd 2 Wochen nach der Befruchtung ist man in der 4. SSW - im Zweifelsfall wird die Versicherung auch so rechnen-also das die AP zu Beginn der 3. Woche bei Abflug gewesen ist....ob es diese Woche nun gibt oder nicht sei dahingestellt....


Neverland

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Die Entwicklung eines Fötus ist in den ersten 12 Wochen bei allen Frauen ziemlich gleich. Man kann also sehr genau bestimmen, wie weit eine Schwangerschaft ist. Aus der Größe und auch wegen der Anlegung von Organen usw. Das um den 20.10 herum, kann man übersetzen mit 19-21.10. Ist daher weil nicht alle Geräte sehr genau sind. 4 Tage Differenz würde ein geschulter Arzt mit entsprechendem Gerät sehr schnell erkennen. Wenn du also nicht beweisen kannst, daß der Arzt falsch liegt, was in dem jetzigen Stadium unmöglich sein dürfte und du auch nicht beweisen kannst, mit keinem Mann Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, dürftest du bei der Wortwahl des Vertrages extrem schlechte Karten haben. Unmöglich ist es aber nicht.


Andrea6

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Unabhängig von den Überlegungen, wann eine Schwangerschaft biologisch oder juristisch beginnt: ist eine Auslandskrankenversicherung nicht für die Begleichung von Kosten gedacht, die durch Krankheiten während der Reise entstehen? Wie passen dann Feststellung einer Schwangerschaft (warum im Krankenhaus?), Vorsorgeuntersuchung(en) und Ultraschall dazu? Das sind doch alles Dinge, die weder der Erkennung noch der Behandlung einer Krankheit dienen und auf die Gesundheit der/des Versicherten keinen Einfluß haben. Ich kann mir schwer vorstellen, daß eine derartige Versicherung explizit "Vorsorgeuntersuchungen während einer Schwangerschaft" inkludiert....


Sina8890

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Liebe Andrea6 - entschuldige aber so langsam möchte ich hier nicht mehr über meine Versicherung diskutieren - ob du dir das vorstellen kannst oder nicht, wie oben bereits mehrfach erwähnt: es ist so! Falls es dich wirklich interessiert dann lies dir bitte die Vertragsbedingungen der Hanse Merkur für Langzeitauslandskrankenversicherungeb durch… Sorry, leider habe ich hier das Gefühl dass „jeder seinen Senf dazu geben“ muss.


User-1736455377

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Und da steht explizit, dass nur Schwangerschaften NACH Reiseantritt versichert sind. Deine bestand laut Arzt aber bereits vorher. Ob du davon wusstest oder nicht, ist nicht relevant.


User-1722183313

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Entschuldige bitte, wenn ich jetzt auch noch meinen "Senf" dazugeben. Ich würde Mal folgenden Gedankengang folgen: Medizinisch spricht man von einer Schwangerschaft, soweit ich weiß, erst ab Einnistung (bei künstlicher Befruchtung ist man auch nicht sofort schwanger, eine Abtreibung ist bis zur 12 Woche = 14 SSW erlaubt, bei der Kupferspirale kann es zur Befruchtung kommen, die Frau gilt aber nicht als schwanger, da die Einnistung verhindert wird, ...). Man könnte (ich sage nicht, dass das so ist) evtl. so argumentieren, da die Einnistung ein paar Tage nach dem Eisprung sind stattfindet. Ich würde es über eine Anwältin laufen lassen und vielleicht einen Vergleich anstreben. (Obige Meinungen leuchten mir aber auch ein und der Spruch "Unwissenheit schützt vor Konsequenzen" nicht, stimmt auch meist.) Viel Erfolg.


User-1722183313

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Das mit den 280 Tagen klingt interessant. Das entspricht ja genau 40 Wochen. Und das entspräche dann dem Zeitraum "Tag der letzten Periode bis ET", oder? Damit wäre mein obiger Gedankengang rechtlich nicht haltbar.


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