Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

auslandskrankenversicherung langzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: auslandskrankenversicherung langzeit

Mitglied inaktiv

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sehr geehrte frau bader, ich war ein jahr in australien und hatte eine auslandskrankenversicherung bei dem adac abgeschlossen. nun habe ich alle quittungen für die vorsorgeuntersuchungen und ultraschalluntersuchungen bei dem adac abgegeben in der hoffnung die kosten ersetzt zu bekommen, doch ich musste mir sagen lassen das mir die kosten nur ersetzt werden, wenn ich eine risikoschwangerschaft gehabt hätte. ich hatte dieses thema kurz bei dem herrn dr. bluni angeschnitten und er meinte das ich mich an sie wenden möchte, da es wohl nicht rechtens ist und es dazu auch einen paragraphen gibt der besagt das schwangerschaft nicht ausgeschlossen sein darf. bitte helfen sie mir. ich bin momentan auf jeden cent angewiesen, da ich gerade dabei bin mir ein neues leben in d aufzubauen. vielen dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das habe ich gefunden: Die Klausel der allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Auslandskrankenversicherung, mit der Leistungen für die Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen ausgeschlossen werden, sind mit Ausnahme des Leistungsausschlusses für Entbindung wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam. (OLG - 9 U 152/99) Liebe GRüsse, NB


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