Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auskunftsanspruch Erzieherwechsel

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auskunftsanspruch Erzieherwechsel

Mitglied inaktiv

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Unsere Erzieherin wurde fristlos entlassen und es steht eine Anzeige wg. sexuellem Missbrauch gegen sie und den Kiga beim LKA. Inwieweit muss die KIga-Leitung den Eltern der betroffenen Gruppe Auskunft geben, welche Verdachtsmomente bestehen? Ich möchte mein Kind nicht ausfragen und von sich aus hat es noch nichts erzählt!Wie kann ich erfahren,ob meinem Kind etwas passiert ist? Silbe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben nur einen Anspruch, wenn Ihr Kind betroffen ist/ sein kann - ansonsten droht wegen der Entlassung ja auch keine Gefahr mehr. Fragen Sie schriftlich an. Liebe Grüsse, NB


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