Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausfallrechnung Krankengymnastik

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ausfallrechnung Krankengymnastik

NeeleN

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe gestern eine Ausfallsrechnung einer Krankengymnastik erhalten für einen angeblich nicht-abgesagten Termin für meinen Sohn am 31.01.2022. Am 11.01.2022 bekam ich von der Praxis einen Anruf, der Mitarbeiter Frau mich ob der Termin am 31.01.2022 auf eine Stunde vorverlegt werden könne, da eine Mitarbeiterin gekündigt hätte, sie jetzt schieben müssen. Da habe ich gesagt, dass der Termin dann auch ganz ausfallen kann. Von diesem Telefongespräch habe ich zum Glück einen Screenshot, aus dem hervorgeht dass die Praxis mich angerufen hat. Natürlich weiss ich, dass das kein Nachweis für den Inhalt des Gesprächs ist. Die Dauer des Anrufs wurde noch dokumentiert. Leider habe ich damals eine Vereinbarung unterschrieben, dass bei nicht abgesagten Terminen eine Ausfallsrechnung ich zahle, aber dieser Termin war doch nicht von mir verschuldet am 31.01. Ich soll jetzt 47,80€ an die Praxis zahlen. Ich habe der Praxisinhaberin bereits eine E-Mail geschrieben und ihr einen Screenshot des Telefonates wo mich ihr Mitarbeiter angerufen hat geschickt, sie hat auch schon geantwortet, geht nicht drauf ein und sagt, dass ich die Rechnung trotzdem bezahlen muss. Bereits in Vergangenheit gab es mit der Praxis Schwiegerigkeiten. Im Jahr 2021 würde kurzfristig mehrere Termine von der Praxis aufgrund von Kündigung einer Mitarbeiterin abgesagt. Zum Glück damals noch ohne Ausfallrechnung. Woher sollte ich auch sonst wiessen, das aktuell schon wieder wer gekündigt hat bei denen, der Mitarbeiter hat es mit erzählt aufgrund der Bitte von Terminverschiebung für den 31.01. Bin echt ratlos, sowas hatte ich in meinem ganzen Leben noch nicht, das regt mich tierisch auf.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können nicht beweisen, was besprochen wurde und das die Mitarbeiterin den Termin verlegen wollte. Ich stimme meinen Vorrednerinnen zu. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Hast du der Verlegung denn nun zugestimmt, oder nicht. Weil einfach ausfallen wird ja kaum möglich sein, denn die Behandlung muss ja medizinisch nötig sein?! Meines Erachtens nach geht "einfach ausfallen" nicht, entweder müsst ihr euch auf die Variante "eine Stunde nach vorne", oder eben auf einen anderen Termin geeinigt haben. Dann kannst du doch belegen "statt 31.01. xy Uhr, haben wir jetzt am Tag x um y Uhr den Termin.....


NeeleN

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Wir haben uns darauf geeinigt, den Termin ausfallen zu lassen. Er hat jede Woche Krankengymnastik 1x Wenn es denen nicht möglich ist, einen Ersatztermin anzubieten, der außerhalb seiner Schulzeit liegt, sollte es kein Problem sein, eine Woche ausfallen zu lassen. Wir haben uns ja auch so geeignet, als der Mitarbeiter an der Anmeldung mich am 11.01. angerufen hat. Habe den Screenshot des Telefonats und das Original in meiner Anrufliste, natürlich kann ich den Inhalt des Gesprächs nicht nachweisen.


NeeleN

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Ich habe der Verlegung des Termins nicht zugestimmt, den Ausfall des Termins vorgeschlagen, was bestätigt wurde Mein Sohn hat bis 13 Uhr Schule, das ging nicht den von Ihnen vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen. Das habe ich auch deutlich so mitgeteilt in dem Telefonat am 11.01.


NeeleN

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Leider gibt es eben nichts schriftliches, das wurde alles Telefonisch besprochen, schriftlich habe ich nur den "Beweis" dass die Praxis mich am 11.01. angerufen hat und das Gespräch 1 Minute und 1 Sekunde gedauert hat. Leider kann ich nicht den Inhalt des Gesprächs nachweisen :(


cube

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Also an dem ursprünglichen Tag eben nicht - dafür aber zB eine Woche später eben oder hinten angehangen an die übrigen noch ausstehenden Termine? Du hast ja ein Rezept bekommen. Darauf sind x Termine genehmigt. IdR muss man eben auch abzeichnen, dass man die Termine wahrgenommen hat, nur dann bekommt die Praxis auch das Geld dafür. Verzichtest du also auf einen Termin einfach nur, hast du eben einen Termin "ausfallen" lassen, bekommt die Praxis auch kein Geld und will dieses dann eben von dir (so kenne ich das zumindest). Dennoch finde ich es nicht ok, wie die Praxis vorgeht Man hätte dich darauf hinweisen müssen, dass du den Termin bitte nachholst/anhängst oder eben selbst bezahlen musst. Ich denke aber, dass du dir einen weiteren Kampf sparen solltest, da keine Beweise für irgendein Verschulden der Praxis - es liegt nur ein Telefonat vor, bei dem du den Ausweichtermin abgelehnt hast und das ist sicher so bei der Praxis vermerkt.


NeeleN

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Verzichtest du also auf einen Termin einfach nur, hast du eben einen Termin "ausfallen" lassen, bekommt die Praxis auch kein Geld und will dieses dann eben von dir (so kenne ich das zumindest). Aber der Verzicht ist doch von der Praxis ausgegangen. Die hatten einen fest vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können aufgrund von Personalproblemen. In der Vereinbarung der Ausfallrechnung steht auch nur ,dass man Geld zahlen muss bei "nicht rechtzeitig abgesagten Terminen" aber dieser Termin wurde bereits 20 Tage vorher abgesagt, durch den Anruf von dem Mitarbeiter, er wollte mir einen Termin eine Stunde eher als Ersatz bieten, mein Kind ist schulpflichtig, er hatte zu dieser Zeit noch Pflichtuntericht in der Schule (aus der Nachmittagsbetreuung hätte ich ihn ja rausnehmen können). I Die Praxis ist doch daran verschuldet, dass der Termin nicht stattfand, die wissen auch, dass mein Sohn in die Schule geht und keine Mittagstermine haben kann. Ich bin echt entsetzt. Wir hatten mehrere Termine vereinbart im voraus, die anderen Termine wurden jetzt einfach storniert von der Praxis. Jede Woche 1x im voraus geplant bis ins Frühjahr


NeeleN

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"Ich denke aber, dass du dir einen weiteren Kampf sparen solltest, da keine Beweise für irgendein Verschulden der Praxis - es liegt nur ein Telefonat vor, bei dem du den Ausweichtermin abgelehnt hast und das ist sicher so bei der Praxis vermerkt." Der Ausweichtermin kann doch aber nicht wahrgenommen werden, wenn ein Schulpflichtes Kind zu dem Zeitpunkt noch Unterricht hat. Das war doch auch so abgesprochen am Telefon, dass der Termin dann eben wegfällt und nächste Woche der reguläre Termin dann wieder ist. Ich soll dann theoretisch jedes Mal knapp 50€ zahlen, nur weil die Praxis mit einen einzigen (!) Ausweichtermin in der Schulzeit anbietet? Gut die Sache ist sich mit der Praxis ja nun eh erledigt mit weiteren Terminen, aber das kann es doch nicht sein, weder rechtlich noch moralisch. Kein Wunder, dass da ständig Mitarbeiter plötzlich kündigen. Ich bin echt entsetzt...


cube

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Ja, richtig - die Praxis hat einen Ausweichtermin angeboten, der für nicht ging. Aber anstatt dass du einen passenden Termin einforderst oder anfragst, hast du komplett auf diesen verzichtet. Es ist ein Unterschied, ob ich sage "dann verzichte ich/lassen wir diesen einfach ganz ausfallen" oder "am x kann ich nicht, welchen anderen Termin können sie mir anbieten". Für die Praxis hast du damit einen Termin, der auf dem Rezept steht, nicht wahrgenommen. Ich sag ja gar nicht, dass ich das Vorgehen der Praxis gut finde - ich weise nur darauf hin, dass DU letztendlich auf den Termin verzichtet hast/hast ausfallen lassen ohne einen für dich akzeptablen einzufordern. Nach wie vor finde ich, hätte man dich dann nochmal darauf hinweisen müssen, dass dies dann genau so ein "nicht wahrgenommener Termin" ist wie ein fest ausgemachter, zu dem man nicht erscheint. Aber ob das deren Pflicht ist, wenn grundsätzlich klar ist, dass "nicht wahrgenommene Termine" zu zahlen sind?


Orange258

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Das ist eine absolute Frechheit von der Praxis. Ich hatte vor Jahren das gleiche und habe letztendlich bezahlt, da ich es nicht nachweisen konnte. Nein, das ist nicht Dein Verschulden. Ich habe damals die Praxis entsprechend bewertet und sie im Freundes- und Bekanntenkreis absolut nicht weiter empfohlen. Mehr war nicht zu machen. Für die Zukunft notiere ich mir immer den Namen, Uhrzeit und schicken eine Mail an die Praxis als Bestätigung der Absage.


Daffy

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> "Nach wie vor finde ich, hätte man dich dann nochmal darauf hinweisen müssen, dass dies dann genau so ein "nicht wahrgenommener Termin" ist wie ein fest ausgemachter, zu dem man nicht erscheint. Aber ob das deren Pflicht ist, wenn grundsätzlich klar ist, dass "nicht wahrgenommene Termine" zu zahlen sind?" Das kann so nicht richtig sein. In der Regel heißt es, dass nicht rechtzeitig (meist 48h vorher) abgesagte Termine zu zahlen sind. Wobei ja in diesem Fall die Praxis den Termin nicht einhalten konnte (und das rechtzeitig angekündigt hat) - bis sich beide Parteien auf einen Ausweichtermin geeinigt haben, gibt es auch keinen Termin, den man verpassen könnte?! Sehr komische Sache - wie verschiebt man einen Termin denn bitte gerichtsfest (oder sagt ihn ab - Absage oder Verschiebung spielt doch für die Ausfallgebühr keine Rolle) ? Einschreiben mit Rückschein? In diesem Fall:"Sie können mir am Telefon viel erzählen von fehlenden Mitarbeitern - ich brauch das schriftlich"? Was ist mit ´Aussage gegen Aussage`? Immerhin hat die Fragestellerin dokumentiert, dass sie angerufen wurde. Theoretisch könnten diese Forderungen bei einer chaotischen Praxisführung also beliebig eingehen?


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