Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausbildungsvertag

Frage: Ausbildungsvertag

Cissie

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite nach meinem Studium in einem Fach, in dem man eine Zusatzbezeichnung braucht, die man über 6 Jahre erwirbt. Ich habe 3,5 rum und brauche noch 2,5. Mein Chef möchte jetzt den sonst immer nur für 6 Monate verlängerten Vertrag in einen, der bis zum Erwerb der Zusatzbezeichnung geht, verlängern. Meine Frage: Was müsste im Vertrag stehen, damit auch Schwangerschaften/Elternzeit gedeckt würden. Ich möchte gern ein 2. Kind in den nächsten 1-2 Jahren und es wäre natürlich toll, wenn mein Vertrag sich dadurch mit verlängern würde. Muss ich das ausdrücklich reinschreiben lassen? Ich glaube nämlich, dass ich ihn dann nicht bekomme. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann als Bedingung der Beendigung reinschreiben, dass der Vertrag mit Erreichen der Zusatzbezeichnung endet Liebe Grüße NB


chrissicat

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Hier würde ich mir die Frage stellen, ob du das Ausbildungsziel erreichen kannst bei deinem Vorhaben. Was steht in der Ausbildungsordnung? Wenn ein gewisser Praxisteil Pflicht ist, wird dieser nicht durch Elternzeit erreicht werden können.


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