Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader - klasse dass Sie es ermöglichen, Fragen zu beantworten, ohne dass Betroffene gleich einen teuren Anwalt kontaktieren zu müssen - wirklich toll!!! Zu meiner Frage: Ich bin seit 1 1/2 Jahren getrenntlebend und mein Ex-Mann stimmt bis heute nicht dem Umzug unserer kleinen Zwillinge zu. Jetzt möchte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragen. Kann ich, wenn ich es zugesprochen bekomme, auch ohne seine Zustimmung zu meinen Eltern (wohnen ca. 450 km entfernt) umziehen? Vielen Dank im voraus Sandra
Hallo, Aber auch die Zustimmung kann gerichtlich ersetzt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wenn die Kinder bei Dir leben hast Du eigentlich schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht ! ABER Umziehen darfst Du nur mit Zustimmung des Vaters !! LG Julia
Mitglied inaktiv
Hallo Julia, danke für Deine Antwort. Aber jetzt glaube ich, dass ich mit den kleinen für den Rest meines Lebens an den Wohnort des Vaters gebunden bin - das geht doch nicht?! Ich dachte immer, dass man, wenn man das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Familiengericht zugesprochen bekommt, umziehen kann ohne dass der Ex zustimmen muß. Hilfe - ich versteh die Welt nicht mehr. Grüße Sandra
Mitglied inaktiv
Hallo ! Lies mal die Antwort von Frau Bader ! scheinbar gibt es doch Gründe wo das Gericht das dann entscheidet ob man umziehen darf oder nicht ! LG Julia
Mitglied inaktiv
Hallo Julia, hast Du auch Probleme bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts? Schönen Abend Sandra
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