Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader, wir haben einen fünfjährigen Sohn und bei uns kam die Frage auf: Wer bekommt unser Kind bzw. das Sorgerecht, wenn wir z.B. durch einen Unfall beide ums Leben kommen? Wir sind verheiratet, beide Großelternpaare leben noch und ich habe noch zwei erwachsene Schwestern. Wir haben jedoch noch kein Testament oder ähnliches verfaßt. Sollten wir das nicht zwingend tun...? Vielen Dank für die Antwort! Viele Grüße, Janine Bögershausen
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ihr solltet auf jeden fall ein testament machen, denn im schlimmsten fall kommt das kind erstmal ins heim, bis das gericht entscheidet, wohin das kind kommt. falls die großeltern schon älter sind, wird denen im seltensten fall das kind zugesprochen. lg two_kids
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot