Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich bin in der 11.SSW und habe die Schwangerschaft meinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) noch nicht mitgeteilt. Nun habe ich am 16.10. die erste Vorsorgeuntersuchung, die auch etwas länger dauert. Ich habe nun meinen Arbeitgeber informiert, dass ich einen Arzttermin habe, der sich auch nicht anders legen lässt. Nun hat er mir mitgeteilt, dass ich diese Zeit des Arztbesuches vor-/nacharbeiten soll. Wenn ich ihm aber (so habe ich es eigentlich vorgehabt) einen Tag nach der Vorsorgeuntersuchung meine Schwangerschaft mitteile, muss ich dann die Stunden auch vorarbeiten? P.S.:Bin noch in der Probezeit und muss so schon diverse Tage vorarbeiten, an denen ich an irgendwelchem Betriebsversammlungen nicht teilnehmen darf und aber auch nicht arbeiten darf. Langsam wird mir das auch zuviel. Vielen Dank für ihre Antwort! Gänseblümchen
Hallo, nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, dem AG die SS mitzuteilen. Wenn Sie das nicht tun, haben Sie auch keinen Anspruch suf Vergünstigungen wie z.B. Frei für Arztbesuche. Ich rate Ihnen, die Sache VOR der Untersuchung mit dem AG zu klären, da er sich sonst übergangen fühlt. Gruß, NB
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