Guten Tag, Nach der Elternzeit arbeite ich nun TZ (27h/Woche) in einer Arztpraxis mit Arbeitszeiterfassung (Stundenzettel). Nun hat meine Praxis geschlossen und ich bin mit AU erkrankt. Kann ich mir für diese Tage die reguläre Arbeitszeit eintragen, also 27h? Dies wäre wichtig, da ich mit meinen Urlaubstagen noch Ferien und Kitaschließzeiten abdecken muss. Danke vorab
von xeliara am 24.10.2023, 10:32