Mitglied inaktiv
Hallo FRau Bader, ich möchte gern neben meiner Arbeit in der KLinik einen Nebentätigkeit aufnehmen. In der KLinik arbeiten wir nach dem Arbeitszeitgesetz (ich bin Ärztin), wir haben eine Opt out Regelung getroffen, die besagt, das ich max. 27 Wochenstunden (bei reguläreer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden)arbeiten darf. Wie verhält sich das wenn ich eine zweite Tätigkeit aufnehme (Praxis)? Gibt es dann nur ein Arbeitszeitkonto oder interessiert das nicht, sofern es dem zweiten AG egal ist. Danke für ihre Hilfe. Lg Susi
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Betriebliches BV