Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeitgesetz bei Zweitjob

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeitgesetz bei Zweitjob

Mitglied inaktiv

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Hallo FRau Bader, ich möchte gern neben meiner Arbeit in der KLinik einen Nebentätigkeit aufnehmen. In der KLinik arbeiten wir nach dem Arbeitszeitgesetz (ich bin Ärztin), wir haben eine Opt out Regelung getroffen, die besagt, das ich max. 27 Wochenstunden (bei reguläreer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden)arbeiten darf. Wie verhält sich das wenn ich eine zweite Tätigkeit aufnehme (Praxis)? Gibt es dann nur ein Arbeitszeitkonto oder interessiert das nicht, sofern es dem zweiten AG egal ist. Danke für ihre Hilfe. Lg Susi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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