schnecke1
Hallo! Ich bin momentan noch in Elternzeit, aber seit Januar wieder arbeiten in der Firma, wo ich angestellt bin. Nach Ablauf der Elternzeit möchte ich gern bei dieser Arbeitszeit bleiben. Der Abteilungchef und die personalabteilung haben mündlich bereits zugestimmt. Ich würde jedoch gern wissen, ob es ein Gesetz mit dazugehörigen Paragraph gibt zur Arbeitszeitabsenkung? Ist es sinnvoll das in den Antrag mit aufzunehmen? Vielen dank. Viele grüße
Hallo, lesen Sie mal hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/teilzeitarbeitsgesetz/ Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit