Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre Antwort bezügl. meiner Frage des Krankengeldes vom 01.07.2005. Hierzu hätte ich gerne noch mal Ihren Rat: Wenn mein Frauenarzt sagt, ich darf nicht länger wie max. 4 Stunden meiner Arbeit nachgehen, müsste er mich doch im Sinne des MuSchu krankschreiben, so dass der Arbeitgeber das Gehalt zahlen muss, da ja hier das Wohl von Mutter und Kind auf dem Spiel steht?! Gruss Sabine
Hallo, es kommt darauf an, warum Sie nicht arbeiten können. Wegen Krankheit, dann beschränkte Krankschreibung. Wenn es an der Arbeit liegt (Chemiefabrik) wird ein Beschäftigungsverbot ausgesproochen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit