Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsplatzgarantie

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsplatzgarantie

Mitglied inaktiv

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Wie lange hat man eigentlich eine Arbeitsplatzgarantie? Also nicht nur Beschäftigungsgarantie sondern auch auf den Arbeitsplatz?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf exakt Deinen alten Arbeitsplatz hast Du meines Wissens nur, wenn Du sofort nach der Elternzeit mit der früheren Stundenzahl die Arbeit wieder antrittst. Nimmst Du darüber hinaus unbezahlten Urlaub oder kommst Du in Teilzeit wieder, kann der Chef Dich umsetzen, soweit ich weiß, und Du hast nur Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit.


Mitglied inaktiv

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Murmeline


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die Antwort.


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