Mitglied inaktiv
Wie lange hat man eigentlich eine Arbeitsplatzgarantie? Also nicht nur Beschäftigungsgarantie sondern auch auf den Arbeitsplatz?
Hallo, Murmeline hat recht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Antwort auf exakt Deinen alten Arbeitsplatz hast Du meines Wissens nur, wenn Du sofort nach der Elternzeit mit der früheren Stundenzahl die Arbeit wieder antrittst. Nimmst Du darüber hinaus unbezahlten Urlaub oder kommst Du in Teilzeit wieder, kann der Chef Dich umsetzen, soweit ich weiß, und Du hast nur Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit.
Mitglied inaktiv
Murmeline
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die Antwort.
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit