Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, besten Dank für Ihre Antworten zum Thema "Namensrecht" und "Recht auf Erhalt des Arbeitsplatzes" weiter unten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, habe ich im Grunde kein Recht darauf, dass mir mein Chef meinen Arbeitsplatz bis nach der Elternzeit garantiert, weil er mir grundsätzlich kündigen kann. Habe ich Sie da richtig verstanden? Kann er mir denn tatsächlich zu jedem Zeitpunkt kündigen? Im Mutterschutz auch? Und während der Elternzeit auch? Ich bin alleinerziehend und müsste dann für den Lebensunterhalt Hilfe bei der Arbeitsagentur beantragen. Kann das denn tatsächlich möglich sein, dass der Arbeitgeber einer schwangeren Frau, die dann ein Kind oder mehrere Kinder zu ernähren hat, kündigt??? Danke nochmals! Mamae2004+2010
Hallo, er kann frùhstens am ersten Arbeitstag kùndigen, dann gelten die gleichen Rechte wie fùr alle AN. Es gilt also, je nach ANzahl der AH, das KSchG Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
während des mutterschutzes und der elternzeit nicht aber nach der elternzeit kann er dich kündigen!!!
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz