Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hatte gerade ein kurzes Gespräch mit meinem Chef. Leider konnte er sich immernoch nicht äußern wie es mit mir weiter gehen soll. Er meinte eine Haltagskraft schafft das Spektum nicht. Kann ich auf einen Halbtagszeit bestehen? Es ist ein 2 Mann Betrieb? Nun denke ich wird er mich kündigen. Da er ja eine Vetretung für mich hat. Ich abe neulich in einer Zeitschrift von einer sogenannten Arbeitslosenversicherung gelesen! Darin wurde besagt wer 2 Jahre zu Hause in Elternzeit war hat dann Anspruch auf volles Arbeitslosengeld für 12 Monate. Ist das so richtig? Wohin muß ich mich da wenden wegen der Versicherung? Wenn ich die nicht habe, und Arbeitslos bin und schwanger werde, dann 2 Jahre zu Hause bleibe, habe ich dann nur Anspruch auf die restliche Zeit? Ich hoffe Sie haben das jetzt verstanden! LG
Hallo, darüber hat neulich schon jemand geschrieben. Ich weiß davon nichts u habe auch nichts gefunden. Gruß, NB
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