Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Bader! Bin nun schon seit ü´ber einem Jahr Arbeitslos gemeldet,würde gern wieder Vollzeit arbeiten gehen,doch hier in meiner Gegend sind mehr 325 Euro-Jobs vorhanden. Wenn ich mich für solch einen Job entscheiden würde,wird das Geld auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet? LG Michaela
Mitglied inaktiv
Hallo Michaela, ich weiß nicht, ob dir das was hilft, aber im "Merkblatt für Arbeitslose" (Broschüre vom AA) steht: "Während des Bezuges von Arbeitslosengeld oder -hilfe dürfen Sie eine selbständige Tätigkeit bzw. Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebentätigkeit darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich NICHT erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentl. Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe..... Wichtig ist, daß Sie jede Nebentätigkeit ihrem AA unverzüglich und unaufgefordert melden. Ihr AA wird dann entscheiden, ob und in welchem Umfang Ihr Nebeneinkommen anzurechnen ist. Dabei berücksichtigt es einen Freibetrag in Höhe von 20% des monatlichen Leistungssatzes, mindestens aber 315 DM...." Oder geh doch einfach mal zum AA und sprich mit deinem Sachbearbeiter darüber. Dann weißt du auch gleich wieviel du genau verdienen kannst/darfst. LG Lisa