Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsglosengeld 1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsglosengeld 1

Mitglied inaktiv

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Guten Tag! Ab dem 01.03. werde ich Arbeitslosengeld 1 beziehen und ab dem 31.03. in Mutterschutz gehen. Die Agentur für Arbeit gab mir die Auskunft nur bis zu 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin für Arbeitslosengeld aufzukommen. Somit würde ich von der Krankenkasse kein Mutterschutgeld und keine sonstigen Leistungen bekommen. Ist das rechtens? Theoretisch bin ich bis 6 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin arbeitsfähig und nicht nur bis 8 Wochen vorher. Vielen Dank für die Hilfe!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB


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