Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin seit diesen Monat arbeitssuchend gemeldet und bin nun schwanger. Muss ich das gleich dem AA mitteilen ? Habe ich dann noch ein Recht auf Arbeitslosengeld? Ich bin ja nicht krank, nur schwanger, könnte also noch arbeiten gehen. Danke für ihre Antwort LG
Hallo, melden ja, aber da Sie ja weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bekommen Sie auch weiter Leistungen - wenn Sie nach dem Mutterschutz drei Jahre zuhause bleiben wollen, nur bis zum Ende des Mutterschutzes Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja klar hast Du noch ein Recht auf Arbeitslosengeld!
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