Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsänderungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsänderungsvertrag

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader Kurze Frage. Befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit, kann zwei Tage die Woche beim alten AG arbeiten - habe Arbeitsänderungsvertrag bekommen (Arbeitszeit,...) wass ist zu beachten u. muss irgendwo erwähnt werden, dass dieser Vertrag für die Zeit der Elternzeit gilt, oder? MfG u. vielen Dank Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist ganz wichtig. In der Teilzeit sollte man anteilig nicht schlechter stehen als beim vollen Vertrag. Gruß, NB


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