Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, mein Chef hat mich mit ziemlich miesen Mitteln am Anfang der Schwangerschaft entlassen und ich hatte auch 3 Monate sperre beim Arbeitsamt, nun bekomme ich 800 DM im Monat. Nun weiß ich nicht ob ich die auch nach der Geburt noch bekomme oder gilt dann nur Kinder und Erziehungsgeld??? Odre muß ich dann auf´s Sozi? Das einkommen meines Freundes reicht auf keinen Fall für drei auch mit Kinder und Erziehungsgeld nicht! Und bekomme ich wenn ich Arbeitslosengeld kriege überhaupt Mutterschaftsgeld von der KK???? Vielen Dank Lieben Gruß Nadine
Liebe Nadine, Problematisch ist, dass Sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. 2. In der Zeit des Mutterschutzes (6 Wo. vor und 8/ 12 Wo. nach der Geburt) erhalten Sie folgende Leistungen: In der Zeit, in der Sie noch im Arbeitsvertrag stehen, erhalten Sie durch Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss im Prinzip Ihr Gehalt, danach durch die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Gruß, NB
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