Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte von kurz ihre antwort gelesen wo Sie geschriben haben das Mann in MSchaft sich arbeitlos melden kann aber nach den Schutzfrist wenn Für das Kind keine betreuiung nachweisen kann gibt es Keine Arbeitlosengeld mehr. Aber was ist mit Erz.Geld? Sowieso Arbeitlosengeld und Erz.geld werden nicht zusamen bezhalt. Mann könnte einfach nach den schutzfrist einfach in EU gehen ODER? Ich danke ihnen für Ihre Antwort. LG Margherita
...Antwort siehe Babyfratz!
Mitglied inaktiv
Hallo. ich verstehe deine fragen und situation nicht. erziehungsgeld bekommst du wenn du nicht mehr als 30 wochenstunden arbeites oder nicht über einen satz hinaus gehst. es kann auch beides bezahlt werden arbeitslosengeld und erziehungsgeld wenn die kriterien dafür erfüllt werden. in was für einem verhältnis befindest du dich gerade schreib mal genauer
Mitglied inaktiv
Wenn Du keine Betreung für Dein Kind hast kannst Du Dich nicht arbeitslos melden -dann bekommst Du nur Erziehungsgeld!Wenn Du eine Betreung hast kannst Du Dich arbeitslos melden für maximal 30 Stunden die Woche und gleichzeitig bekommst Du Arbeitslosengeld
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