Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mein Sohn wird im April 1 Jahr alt. Bei meinem AG hatte ich mit dem Musterschreiben von Stiftung Warentest die Elternzeit für 3 Jahre beantragt, gleichzeitig den Passus hineingeschrieben, dass ich um Erlaubnis bitte, während der EZ bei einem anderen AG bis 20 Stunden wöchentlich arbeiten zu dürfen. Ich wohne knapp 300 km von meinem AG entfernt - bin vor und in der Schwangerschaft wöchentlich gependelt, was nun ja nicht mehr geht. Ich hatte binnen 1 Woche ein Einschreiben, dass eine Tätigkeit bei einem anderen AG abgelehnt wird und mir fristlos gekündigt wird, wenn ich trotzdem woanders arbeite. Wie ist denn die Rechtslage. Darf ein AG es generell verbieten in den 3 Jahren EZ zu arbeiten oder wenn dann nur bei ihm erlauben? Oder muss ich (wenn ich eine Stelle gefunden habe) nochmal schriftlich beim AG "betteln"? Das Verhältnis ist nicht so gut, da ich schwanger geworden bin und sie nun dadurch eine "Last" mit mir hatten. Der Betrieb ist sehr gross und Kinder sind nicht gern gesehen bzw. die Mütter dazu (da diese ja nicht so gerne Überstunden machen, Urlaub in die Ferien legen möchten, durch Kinderkrankheit ausfallen könnten usw.) Wie muss ich nun vorgehen und welche Rechte habe ich? Vielen Dank im voraus. cutter26
Hallo, der AG braucht einen sachlichen GRund für die ABlehnung - zB Mitbewerber Liebe Grüsse, NB
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