Mitglied inaktiv
Hallo, mein dreijähriger Erziehungsurlaub endet bald und ich müßte im September wieder in der Bank anfangen. War früher eine Ganztagskraft, kann aber in Zukunft wenn dann nur Halbtags, da eben meine kl. Lisa da ist, die ab Sept. zwar den Kindergarten besucht (kurzer Vormittag von 0700 - 11.30 Uhr) und dann habe ich niemanden, der auf sie aufpassen könnte. Nun kommt für mich nur eine Halbtagsstelle in Frage und ich wollte mich nun erkundigen, ob ich ein Recht dazu habe, da Ganztags das totale Chaos wäre. Hinzu kommt, daß ich kein Auto habe, da mein Mann es die ganze Woche benötigt und ich 15 km zur Arbeitsstätte habe. Da hängt so viel dran, daß man alles unter einen Hut bekommt, um ein paar Stunden arbeiten gehen zu können. Welche Chancen habe ich auf eine Halbtagsstelle ?
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB
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