Hürem
Hallo Fr Bader, Ich arbeite an Silvester bis 14 Uhr. Nun soll ich weil wir Notdienst haben, nach den gesetzlichen Öffnungszeiten, noch bis 18 Uhr arbeiten. Und das auch noch allein. Ist das rechtens?gilt Silvester nach 14 Uhr nicht als Feiertag?
Hallo, nein, Silvester ist kein Feiertag. Liebe Grüsse, NB
Andrea6
Weder Silvester noch Heiligabend sind gesetzliche Feiertage.
Hürem
Mir geht's darum, das ich in der 29.Ssw bin und mich absolut nicht in der lage sehe ALLEINE den Notdienst zu machen. Da kommen immer komische Junkies. Außerdem wäre niemand da, falls ich umkippe. Zudem ist es recht anstrengend, weil man nur am stehen ist, da der kundenansturm gross ist. Muss eventl mal mit der Fa reden
Hallo, ja, da würde ich mal mit dem FA reden! Ansonsten: Werdende Mütter sollen nicht beschäftigt werden nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet, Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes