Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit als Doula trotz stillbedingten BV

Frage: Arbeit als Doula trotz stillbedingten BV

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellte Tierärztin und im stillbedingten Beschäftigungsverbot seit Geburt meiner Tochter. Ich habe in den letzten 3 Monaten eine online Fortbildung zur Doula gemacht und möchte diese nun beim Finanzamt anmelden (ich weiß noch nicht ob als Kleingewerbe oder selbständige Tätigkeit hier in Sachsen). Darf ich als Doula trotz stillbedingten BV arbeiten? Vielen Dank und Grüße C.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Bitte den Namen von der Redaktion entfernen lassen, sonst kann Sie jeder googeln 2. Ohne Zustimmung des AG halte ich das nicht für zulässig. 3. Ich sehe das Problem, dass Ihr AG Sie zu jeder Zeit wieder beschäftigen darf, sei es, um zu Hause Rechnungen zu schreiben. Das beißt sich doch mit der selbständigen Tätigkeit. Liebe Grüße NB


Neverland

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Selbstständig darfst du immer arbeiten. Ob dein AG das super findet wenn du in der Zeit wo du eigentlich ihm zur Verfügung stehen müsstest, einer anderen Tätigkeit nachgehst, steht auf einem anderen Blatt. Der AG kann jederzeit das BV widerrufen.


Dojii

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Rechtlich erlaubt ist es, aber ich denke, es wird massiv die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass dein aktueller Arbeitgeber plötzlich doch einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz für dich findet und das Stillbeschäftigungsverbot aufhebt. Denn das BV gilt nur solange, wie dir dein Chef keinen sicheren (Alternativ-)Arbeitsplatz anbieten kann. Dann müsstest du am nächsten Tag sofort wieder zu den alten Konditionen (Vollzeit?) arbeiten - auch wenn dein Kind nicht betreut ist. PS: Lass bitte deinen Klarnamen entfernen.


User-1736455377

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im Angestelltenverhältnis arbeiten müsste einfach mit einer Selbstständigen Tätigkeit sozusagen "belegen"? Also innerhalb der eigentlichen Arbeitszeit als Angestellte wie zB 8-16 Uhr jetzt Selbstständig arbeiten? Denn der Arbeitsvertrag steht ja nach wie vor.


Dojii

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Da das Arbeitszeitgesetz nicht für Selbstständige gilt, könnte man theoretisch auch 100h pro Woche selbstständig arbeiten. Man ist für seinen Arbeitsschutz selbst verantwortlich.


User-1736455377

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Ja, das stimmt. Aber was, wenn der AG eben zB nachfragt bzw dies mitbekommt? Darf er dann theoretisch verlangen, dass die Selbstständigkeit nur außerhalb der Arbeitsvertrags-Zeiten ausgeübt wird? Ist nur interessehalber.


Neverland

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Sie wird den AG einweihen müssen. Arbeitsverträge haben heutzutage eine entsprechende Klausel.


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