Mitglied inaktiv
Hallo! Erst einmal vielen Dank an Frau Bader für die freundliche Unterstützung aller "Betroffenen". Es ist soweit: Das Beschäftigungsverbot meiner Frau (totales BV aufgrund phys.und psych. Gründe) ist vom Arbeitgeber angezweifelt worden. Kopie ging ebenfalls an den Arzt. Der in einer anderen Stadt befindliche Werksarzt der Firma wird zitiert, dass der Arbeitsplatz (überwiegend sitzende Tätigkeit mit Streß, OHNE gesetzlich vorgeschriebenen Ruheraum, Mobbing) den gesetzlichen Anforderungen des MuschuG entspricht und psych. und phys. Gründe für ein Beschäftigungsverbot somit ausgeschlossen sind. Was ist nun zu tun? Was kann passieren? Meine Frau belastet dieses Vorgehen der Firma sehr. Würden uns uber eine schnelle Antwort sehr freuen. Vielen Dank
Hallo, aufgrund des Grundgesetzes kann keiner gezwungen werden, sich von einem bestimmten Arzt untersuchen zu lassen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB
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