Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich war bis April diesen Jahres Sozialhilfeempfängerin und gehe seit dem wieder 6,5 Std./tägl. arbeiten. Ich habe einen Rechtsanwalt (Scheidung war im Jan., Sorgerechtsstreit, aktuell Unterhalt für das Kind) mit dem ich überhaupt nicht zufrieden bin, Gespräche dauern 3 Minuten, immer hektisch, berät mich nicht ausführlich etc. Ich möchte nun wissen, wie das überhaupt mit den Kosten ist und wie das läuft, wenn ich zu einem anderen Anwalt gehe (imense Kosten, die da dann auf mich zukommen??). Mein Nettogehalt beträgt 2.330 DM, UVG, KG-Geld. Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort!!!
Liebe Sandra, bei Ihnen stellt sich das alte Problem: wenn Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich mich nicht einmischen, sonst bekomme ich standesrechtliche Proleme. Ich würde die Problematik mit dem RA durhsprechen und ihm sagen, daß Sie das Gefühl haben, zu kurz "abgefertigt" zu werden. Fragen dann auch gleich, ob nicht ein Anspruch auf PKH (Prozeßkostenhilfe) besteht, wenn das Verfahren jedoch schon abgeschlossen ist, ist das zu spät. Wenn Sie den RA wechseln, müssen Sie doppelt zahlen bzw. bekommen nur einmal PKH. Sie können auch Ihren RA um eine Kostenrechnung oder eine Art "Kostenvoranschlag" bitten. Viel Glück, N. Bader
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