Mitglied inaktiv
hallo liebe frau bader. hatte am montag ein erstberatungsgespräch bei einer anwältin arbeitsrecht. das honorar für eine erstberatung beträt 190€.ist das normal oder doch ein bisserl zu viel. sie meinte, falls sie noch tätig werden müsse, d.h. brief schreiben an meine arbeit, so richtung verfahren würdees insgesamt so auf 400 € kommen ( 190€ mit eingerechnet). jetzt hab ich die information bekommen, dass man anwaltsgebühren evtl auch aushandeln kann, stimmt das? lg, camille
Hallo, die Erstbeartung darf laut RVG bis zu 190 € kosten, der Rest richtet sich nach dem Streitwert. Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo.ich hatte auch ärger mit meinem arbeitgeber.ich weiß nicht wie es bei dir ist.ich war bei einer beratung für mütter.hm,weiß auch nicht wie man das nennt.begegnungsstätte?! jedenfalls kann man dort mit mamas und kindern zusammensitzen usw.und dort sind auch berater.ich mußte 5 euro bezahlen für die beratung.bin noch im erziehungsjahr bis nov und bekomme harz 4.du hast ja nun schon ein erstgespräch gehabt.aber die anwältin,mit der ich geredet habe,hilft mir weiter wenn es dann nötig wird (denke mal für nicht soooo viel geld oder gar nichts)aber ich muß ja erstmal abwarten wie es bei mir dann läuft im nov. viel glück
Mitglied inaktiv
ich habe gerade im internet gelesen, dass 190 euro der allerhöchste höchstbetrag ist. das war auf einer seite von irgendeinem anwalt wegen arbeitsrecht. der geht vom monatlichen verdienst aus und wenn jemand irgendwas mit 5000 euro verdient, nimmt er den höchstbetrag.
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