Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antwort auf Ihre Nachfrage vom 15.12. Selbstständige und nicht sebständige

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antwort auf Ihre Nachfrage vom 15.12. Selbstständige und nicht sebständige

patzdaniela

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Re: Selbstständige und nicht selbstständige Tätigkeit Nein ich befand mich fast 2 Jahre in Elternzeit. Am 24.11.2011 wurde das zweite Kind geboren und Elternzeit endete am 31.08.2013 (Arbeitgeber hatte zu diesem Zeitpunkt eine passende Stelle weswegen die Elternzeit vor Ende der beantragten 2 Jahre beendet wurde). Auch meine selbstständige Tätigkeit nahm ich da dann wieder auf. Am 02.10.2014 wurde das 3. Kind geboren. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach meinem Dafürhalten kann die EG-Stelle nicht ein Jahr ansetzen, in dem Sie noch nicht einmal ein halbes Jahr gearbeitet haben und die restlichen Monate mit "0" ansetzen. Ich würde Widerspruch einlegen und warten, was passiert. Liebe Grüße NB


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