Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ansprüche nach Arbeitsbeendung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ansprüche nach Arbeitsbeendung

Mitglied inaktiv

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Ich haeb eine Frage.Mometnan stehe ich noch im Arbeitsverhältnis einer Saisonarbeit.Lukas 10Monate wird betreut durch meine Mutter.Und da ich Nebenwirkungen durch das Implanon habe, werde ich es entfernen lassen.Und wir wollen dann gleich an Baby Nr.2 üben. Leider müsste ich dann nach Geburt des 2.Babys meine Arbeit kündigen.Denn Kita gibt es bei uns nicht, und Tagesmutter ist ebenso schlecht zu bekommen.Wir wohnen auf dem Dorf. Jetzt wollte ich wissen, ob ich dann überhaupt was bekommen würde.Oder fällt dann Elterngeld ganz weg?Ich kenne mich leider gar nicht so aus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben. Beispiele zum Geschwisterbonus Beispiel 1: Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Beispiel 2: Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus. Liebe Grüsse, NB


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