Frage: Anspruch Stillpausen

Hallo, im ersten Lebensjahr habe ich ja Anspruch auf Stillpausen. Nun finde ich im Internet Angaben für Teilzeit und Vollzeit. Aber nicht konkret, was Teilzeit bedeutet. Daher meine Frage: wie lange darf ich stillen, wenn ich drei Stunden am Tag arbeite, wie lange bei fünf Stunden? Vielen Dank im Voraus

von Gesichtsnase am 20.12.2022, 17:30



Antwort auf: Anspruch Stillpausen

Hallo, grundsätzlich haben auch Mitarbeiterinnen in Teilzeit Anspruch auf Stillpausen. Dies jedoch nicht, wenn die Arbeitszeit sehr kurz ist. Ich habe hierzu schon häufig von der Reinigungskraft gehört, die nur 2 Stunden am Tag arbeitet. Ich würde dies auch analog noch bei 3 Stunden anwenden, bei 5 Stunden jedoch besteht der gesetzliche Anspruch auf zweimal 30 Minuten nur einmal 60 Minuten Stillpause. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.12.2022



Antwort auf: Anspruch Stillpausen

Grundsätzlich bei bis 8 Std. Arbeitszeit 2 x 30 min oder 1 x 60 min. Aber: "Teilzeitbeschäftigten Frauen, die z. B. bei einer nur 3-stündigen täglichen Arbeitszeit hinreichend Zeit haben, ihr Kind außerhalb der Arbeitszeit zu stillen, steht der Anspruch nicht zu." (Haufe" An anderer Stelle habe ich den Hinweis gefunden, dass bei geringer Arbeitszeit entweder kein Anspruch besteht oder nur so, dass der betriebliche Ablauf nicht unnötig unterbrochen wird. Dein AG muss die Stillpause ja bezahlen, weil als Arbeitszeit gerechnet. Bei 3 Std Arbeitszeit nochmal 30 min Stillen +/- 10 min (kein Chef will ja mit der Stoppuhr daneben stehen und als A.. gelten) weg - das würde mir als AG dann halt auch nicht mehr wirklich etwas bringen. Bei 5 Std 1 x 30 min. ist sicher drin. 2 x 30 Min hätte ich schon wieder das Problem von oben - bezahlte Pausen u produktive Arbeitszeit passen nicht mehr zusammen.

von cube am 21.12.2022, 08:45



Antwort auf: Anspruch Stillpausen

Danke sehr. Aber dieses Gesetz hat jemand ohne Stillkind geschrieben ^^ ausreichend Zeit außerhalb der Arbeitszeit - super, wenn das Kind nach Uhrzeit stillen würde ;) aber ok, dann weiß ich Bescheid, danke sehr :)

von Gesichtsnase am 21.12.2022, 09:51



Antwort auf: Anspruch Stillpausen

Huhu, magst du Deinen Arbeitgeber und möchtest, dass er Dich auch langfristig mag? Dann empfehle ich, auf während der drei Stunden mehr oder weniger nach Bedarf zu stillen (direkt vorher nochmal zu stillen kann wahrscheinlich nicht schaden), Dir die Stillzeit aufzuschreiben und sie nachzuarbeiten. Bei 5 h kannst Du es ja so ähnlich machen, bloß dass Du dann 30 min der Stillzeit nicht nacharbeitest (wenn man postuliert, dass 30 min auf 5 h eine angemessene Stillzeit sind). Wenn Du das auch so kommuniziert hast Du wahrscheinlich a) ein glückliches Kind, b) einen glücklichen Arbeitgeber und c) glückliche Kollegen. Viele Grüße

von zweizwerge am 23.12.2022, 14:25



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