Mitglied inaktiv
Ich gehe Anfang nächsten Jahres in Mutterschutz und anschließen in EU. Ich werde meinen Unterhalt mit meinem Ersparten (also einem Auszahlplan) bestreiten. Wird mein "Einkommen" dann auf das EG angerechnet? Gibt es eigentlich "Vermögensgrenzen" für den Bezug von Erziehungsgeld (es gibt ja auch Einkommensgrenzen)?
Liebe Babsi, hierzu finden Sie genaue Angaben von der Steuerberaterin Undine am 10.08. N. Bader
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