Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anmeldung Neugeborenes während Scheidungsverfahren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anmeldung Neugeborenes während Scheidungsverfahren

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Hallo, mein Partner und ich erwarten am 3.9. unser erstes gemeinsames Kind. Da ich noch in Scheidung lebe und mein Ex und ich jeden Tag auf den Scheidungstermin warten,haben wir nun vorab noch eine Vaterschafstanerkennung des leiblichen Vaters machen lassen und mein Ex hat die Vaterschaft aberkannt, da wir ja momentan noch verheiratet sind. Soweit so gut sind wir erstmal alle abgesichert dachten wir. Nun mußte ich mich aber gestern eines bessren belehren lassen, als ich mit der Standesbeamtin im Krankenhaus der Entbindung gesprochen habe,denn diese sagte mir, das in der Geburtsurkunde trotz Vaterschaftsan und Aberkennung mein EX als Vater eingetragen wird! Ich verstehe nun die Welt nicht mehr. Was hatte es dann bitteschön überhaupt für einen Sinn das wir die Vaterschaft im Vorfeld geklärt haben? Hat der leibliche Vater denn überhaupt irgendwelche Rechte jetzt? Danke für ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind vor Rechtskraft der Scheidung geboren wird,kann es erst danach anerkannt u aberkannt werden. Liebe Grüsse, NB


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ist leider so. Dein "Noch-Ehemann" hat sogar das Sorgerecht!


Mitglied inaktiv

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Ich kenne das von der ersten Ehe meines Mannes so: 1. Kind muss geboren werden. Zu diesem Zeitpunkt zählt der Noch-Ehemann als Vater. 2. Nach der Geburt erkennt der leibliche Vater das Kind an und der Noch-Ehemann die Vaterschaft ab. Er hat dann auch, wenn gewollt, ebenfalls das Sorgerecht. Vor der Geburt ist m.W. nach eine An-/Aberkennung nicht möglich. LG


Mitglied inaktiv

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Die An-/ ABerkennung is auch vor der Geburt möglich- haben wir ja gemacht auf anraten des Jugendamtes hin. Nur leider wird es erst rechtswirksam, sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig is.Deutsche Gesetze-Juhu.:-(


Mitglied inaktiv

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Hallo, als "Betroffene" habe ich noch folgende Info für dich: Im Falle einer Schwangerschaft kannst du das Gericht bitten, die Scheidung im Eilverfahren durchzuziehen. Das hat bei mir sogar gegen den Willen des Ex geklappt. Und ganz wichtig: Die Scheidung muss ja auch SOFORT rechtskräftig werden, d.h. ihr müsst dann sagen, dass ihr auf Rechtsmittel verzichtet (oder so ähnlich). Wir sind damals unter Ausschluss des Versorgungsausgleichs geschieden worden, weil mein Ex die Papiere nicht beibrachte. Das war auch möglich! Wende dich an das zuständige Gericht. Ansonsten haben die anderen Recht: Dein Ex ist auf dem Papier vorerst der Sorgeberechtigte Elternteil. Mein Ex hätte sogar sein Einverständnis zur Namensgebung geben müsssen (Vorname!!!). Und wir reden noch nicht über Fragen wie Krankenkasse, Kindergeld, Steuerfreibetrag und Elterngeld und Co........ Viel Erfolg!!!! Annette


Mitglied inaktiv

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Hi Annette, danke für deine Infos. Mein Ex und ich haben die Scheidung schon versucht im Eilverfahren durch Abtrennung des Versorgungsausgleiches zu erwirken. Der Richter hält das aber nicht für nötig, das man das "nur" wegen des Kindes macht. Also liegt das schonmal immer im Ermessen des Gerichtes. Das wir bei der Scheidung auf Rechtsmittel verzichten-darin sind wir uns auch schon einig, damit alles sofort rechtswirksam wird. Von daher bin ich schon bestens informiert und gerüstet. Und wie gesagt Vaterschaft aberkannt hat mein Ex ja auch schon und der leibliche Papa anerkannt. Gott sei dank sind mein Ex und ich eine große Stütze zueinander-trotz Scheidung-sprich: Er versucht es genauso voranzutreiben wie ich - nur leider müssen wir uns dem Willen des Gerichtes beugen und noch abwarten. Für alle die das lesen hab ich aber jetzt noch nen tollen Tip erhalten von Elterngeldkasse/Kindergeldkasse/ Krankenkasse: Wenn ihr auch in so einem Fall steckt, dann benötigt ihr nicht zwingend sofort eine Geburtsurkunde des Kindes um alles zu beantragen was ihr braucht! Die Geburtsbescheinigung, die ihr im KH von der Hebamme erhaltet, genügt für den Anfang völlig! Die Geburtsurkunde könnt ihr dann auch noch machen lassen, sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.Genauso werd ich das auch machen. So kann ich dann nach der Scheidung unmittelbar den richtigen Papa sofort in die Geburtsurkunde eintragen lassen, das Sorgerecht klären lassen und auch meinem Nachwuchs den Namen des Papas geben! Also : Für alle die das auch betrifft: Tragt euren Fall bei den zuständigen Behörenden vor und ihr werdet sehen das es immer wieder auch indivduelle vorübergehende Lösungen gibt, OHNE großartig unnötige bürokratische Mühlen mahlen zu müssen. Ich habs getan und hatte Erfolg.:-) Lg


Mitglied inaktiv

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dove, hat dein erhaltener tip geklappt? und hast du die unterschrift deines noch mannes benötigt?


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