Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anlage U

Frage: Anlage U

aeule

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Wir haben die Steuer getrennt für 2017 gemacht, ich habe Unterhalt von meinem Ehemann erhalten. Anlage U wurde von mir unterschrieben. Ich habe mich in der ersten Frage verschrieben, also ich habe weniger rausbekommen und musste dann mehr nachzahlen. Er möchte das ich die Unterlagen seiner RA übergebe damit sie ausrechnen kann was mir "zusteht". Jetzt habe ich Angst das sie zu seinem Gunsten rechnet. Müsste er wenn ich danach nicht einverstanden bin die Kosten meines Anwaltes übernehmen? Muss ich es seiner Anwältin übergeben? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich persönlich könnte das gar nicht. Ich bin kein Steuerberater und kein Fachanwalt für Steuerrecht, das wird wahrscheinlich auf die Kollegin auch zu treffen. Ich sage meinen Mandanten in diesen Fällen immer, der Steuerberater oder das Finanzamt muss das ausrechnen. Außerdem muss er den Ihnen entstehenden Nachteil ausgleichen. Liebe Grüße NB


desireekk

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Du musst seinem Anwalt gar nichts aushändigen. Bei meinem Ex war das Finanzamt damals behilflich. Bei was genau hast Du dich verschrieben? Gruss D


aeule

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ich hab die Frage schon mal gestellt, Fr. Bader wollte noch mal eine genauere Formulierung. Ich hab da geschrieben das ich erst mehr rausbekommen hab, aber es war andersherum. Wie war das Finanzamt behilflich?


desireekk

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Das Finanzamt half die Steuerlast mit Unterhalt und ohne Unterhalt zu berechnen. Die Differenz muß der Unterhaltspflichtige übernehmen Gruss D


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