Frage: An wen kann ich mich wenden?

Guten Abend Frau Bader, mein Mann Thomas ist im Mai ausgezogen. Seit unser Sohn laufen kann, stellte ich immer wieder fest, dass Thomas Gefahrenpotentiale nicht richtig einschätzen kann. Unser Sohn ist im Juni 3 Jahre alt geworden und Thomas lässt immer noch offene Fenster in der Wohnung unbeaufsichtigt, er erzählte mir heute zum wiederholten Male, dass der Kleine sich versteckt hätte, als Thomas alleine auf Toilette war. Im urlaub sei er einfach vor ihm hergelaufen mit einer Bekannten und sei dann in Rotterdam kurz mal verschwunden gewesen. Man kann ihm das so oft erklären, wie man mag. Er scheint das nicht zu verstehen. Da ich mir und auch meine Familie sich große Sorgen macht, möchte ich anfragen an welche Stelle ich mich wenden kann? Wie kann man diese Dinge zum Schutz des Kindes regeln? Vielen Dank für Ihre Antwort Ina

von Herzsprung34 am 26.10.2016, 22:33



Antwort auf: An wen kann ich mich wenden?

Hallo, meinen Sie bei Ausübung des Umgangsrechtes? Ich behaupte mal, dass Männer grundsätzlich oft eine wesentlich lockerere Einstellung haben, ist bei uns zu Hause auch so. Wenn Sie jedoch meinen, es besteht erhebliche Gefahr für das Kind und das auch nachweisen können, sollten Sie sich an das Jugendamt wenden und dort versuchen, betreuten Umgang zu erreichen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2016