Mitglied inaktiv
Hallo, also ich versuche es: Verfällt mein Anspruch auf einen Tagespflegeplatz für meinen Sohn, wenn ich wieder im Mutterschutz bzw. Erziehungsjahr bin? Muß ich ihn dann aus der Einrichtung rausnehmen? Ich hoffe, es ist so besser? Herzlichen Dank
Hallo, das kann man nicht pauschal sagen. Es kommt auf die Satzung und den Träger an. Lassen Sie dich die SAtzung vorlegen! Gruß, NB
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