Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Allgemeine Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Allgemeine Frage

Bummelfloh79

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Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe ein Anliegen. Und zwar bin ich z. Zt. noch in EZ, bis 9.01.13. Mein AG hat mir schon zu verstehen gegeben, dass er mich nicht mehr braucht usw.Ich solle mich schonmal anderweitig nach einer neuen Arbeit umschauen.Nun habe ich demnächst ein Vorstellungsgespräch, in der Hoffnung das dieses auch klappt. Nun wüsste ich gerne, falls der neue potenzielle AG mich unter Vertrag nehmen möchte, ob ich dann auch in der Elternzeit kündigen kann? Mit Frist, oder sofortige Kündigung?. Und Ich hatte die ganze SS über ein BV , hätte ich da Anspruch auf den Jahresurlaub? Wenn ja, ist dann der alte AG verpflichtet den mir auszuzahlen, oder ist das eine "kann" Leistung?Falls mir der AG das nicht auszahlen kann oder möchte, ist er dann verpflichtet, dass ich den Resturlaub bis zur Kündigung, falls es eine Frist gibt, zu nehmen? Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen. Bummel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, in der Elternzeit gilt die vertragliche Kündigungsfrist , zum Ende der Elternzeitbeträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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hallo klar kannst du in der ez kündigen, zu den ganz normalen fristen. wenn du jedoch zum ende der ez kündigen möchtest, musst du eine frist von 3 monaten einhalten. zum rest kann ich dir nichts 100 % sagen. einstellen muss dich dein ag nach der ez auf jeden fall wieder kann dir dann aber natürlich kündigen unter bestimmten gründen. wieos kann er dich nicht mehr gebrauchen?, wie groß ist die firma? wie siehts denn mit einem aufhebungsvertrag auf wenn er dich nicht mehr einstellen will, vielleicht kannst du eine abfindung rausschlagen! gruß


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