Bummelfloh79
SG Fr. Bader. Habe nochmals bezüglich der EZ eine Frage. Und zwar ist meine Tochter am 1o.o1.12 geboren. Bei meinem AG hatte ich EZ ab dem o6.o3.12 für 1 Jahr angemeldet, mit der Option ab dem o1.o1.13 Ihm wieder zur Verfügung zu stehen, wenn ich einen Krippenplatz habe. Nun hatte ich gestern ein Gespräch mit meinem AG, der mir mitteilte, dass er mir ab 10.o1.13 die Kündigung aussprechen würde, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wichen, da er aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen keine Möglichkeit sieht mich weiter zu beschäftigen. Da ich ja erst ab dem o6.o3. in EZ gegangen bin, müsste mein AG mich doch auch noch bis dahin beschäftigen oder habe ich da was falsch verstanden? Vielen Dank schonmal im voraus. Mit freundlichen Grüßen Bummelfloh79
Hallo, wenn man weniger als 2 Jahren EZ beantragt, hat man keinen Anspruich auf Verlängerung. Er kann am ersten Tag nach der EZ kündigen. Wann die EZ endet, hängt von der Antragstellung ab. Liebe Grüsse, NB
Bummelfloh79
Danke, für ihre Antwort. Auf dem Antrag stand ab 06.03.2012 EZ, nach dem Mutterschutz. Mein AG ist aber der Meinung ab Geburt, sprich, dass er mir ab dem 10.01. kündigen kann. Also zählt jetzt nun ab 06.03. so wie es im Antrag steht oder das ich geschrieben habe, dass ich ab dem 01.01.12 wieder zur Verfügung stehe? Bin leicht verwirrt.
SumSum076
Du hast doch damals bestimmt schriftlich was beim AG eingereicht! Was steht denn da drin? Und dann hat dein AG doch bestimmt auf dein Schreiben reagiert. Was steht denn da drin? Gruß Sabine
Bummelfloh79
Hi.... Ja, im EZ-Antrag steht ab 06.03., also nach der Mutterschutzfrist. Hatte er auch unterschrieben und zur Kenntnis genommen. Nun ist mein AG aber der Meinung das meine EZ am 10.01 endet, weil das meine Tochter geboren wurde. Alles nen bissel kompliziert.
SumSum076
Wenn du geschrieben hast, ab 6.3. ein Jahr, dann ist der erste Arbeitstag der 6.3.2013. Dann hast du aber nicht nur 1 Jahr, sondern 1 Jahr und 8 Wochen Elternzeit verbraucht... Gruß Sabine
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