Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

alg

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: alg

enes

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Hallo, Meine frage ist; ich war vor der elternzeit vollzeit beschäftigt.. Dann habe ich 1 jahr elternzeit beantragt, und während der elternzeit auf 405 euro teilzeit angemeldet. (wegen der kv,da mein mann privat vesichert ist)...jetzt meine frage; wurde mich gerne arbeitslos melden vollzeit.. Welches gehalt zählt jetzt in elternzeit ab 22,08,2011 (1jahr lang) Teilzeitjob 405 euro von 01.09.2011-30.01.13 Wie berechnet sich das.. Dannke.im voras


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wieso, in der EZ ist man doch beitragsfrei weiter versichert 2. Wenn Sie voll arbeiten wollen, das VZ-Gehalt Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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beim ALG bin ich mir nicht sicher. LG Peeka


enes

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Ja die betreuung fur vollzeit ist sicher da...(meine mutter)sie arbeitt nicht..


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