Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AlG

Frage: AlG

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Hallo Frau Bader, so wie sie mir empholen haben habe ich Kontakt mit Arbeitamt genomen und raus gefunden dass erste in April mir Anmelden Kann aber plus wenn ich eine nachweis habe dass für meine Erste Kind betreuiung Habe. Was sollte diese Nachweis Seinß Was ist damit Gemeind? Und wenn ich als Hausfrau melde bekomme ich trozdem EU oder ist dass nur für Arbeitnemmerin vorgesehen?


Mitglied inaktiv

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Wenn Du Dich arbeitslos meldest mußt du nachweisen können daß du jemanden hast der Dein Kind betreuen würde.Wenn Du niemanden hast für das Kind kann Dich das Arbeitsamt ja nicht vermitteln.Als Hausfrau kannst Du keinen Erziehungsurlaub nehmen da Du ja keinen Arbeitgeber hast wo Du es anmelden könntest


Mitglied inaktiv

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Eisst dass keinen EU, Keine Egeld? Ich dachte das Egeld jeden zusteht!


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Doch Erziehungsgeld bekommst Du trotzdem!


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Danke an babyfratz. LG Margherita


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