Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG II

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: ALG II

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich habe 12 Wochen altes Baby,ich habe vor 3 Jahre Erziehungsurlaub zu machen.Zur zeit bekomme ich Elterngeld bis nächstes Jahr,kann ich ab nächstes Jahr ALG II beantragen auch wenn ich im Erziehungsurlaub bin.Mein Mann verdient wenig ,wir machen uns schon sorgen für nächstes Jahr wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Ihr Mann wenig verdient, können Sie UNterstützung erhalten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, du kannst es auch jetzt schon beantragen, wenn der Bedarf höher ist als das Einkommen. Erziehungsgeld darf nämlich nicht mit angerechnet werden. VG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sorry, habe falsch gelesen, denn du bekommst ja schon das Elterngeld-ob das nun angerechnet werden darf weiß ich leider nicht, aber danach kannst du auf jeden Fall ALG2 beantragen. Wie schon gesagt wenn denn der Bedarf höher ist als das Einkommen. Aber ich hoffe mal dass Frau Bader Dir auch noch antworten wird, dann weißt du es ganz sicher. VG Susanne


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es wird dir nur der Betrag der über 300€ liegt angerechnet. Evtl. habt ihr jetzt schon Anrecht auf Arbeitslosengeld 2. Benutz einfach mal einen Arbeitslosengeld 2 Rechner.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.