Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG 1 - Voraussetzungen erfüllt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: ALG 1 - Voraussetzungen erfüllt?

Limaswa

Beitrag melden

Guten Tag, ich bin Arbeitnehmerin und Mutter. Ich möchte nach einem Widereinstieg in meiner alten Anstellung kündigen und zunächst ALG 1 beziehen, um mich beruflich neu zu orientieren. Nun möchte ich gerne wissen, ob mir ALG 1 überhaupt zusteht und ich die Voraussetzungen dafür erfülle: Ich bin im April 2021 in Beschäftigungsverbot gekommen. Oktober 2021 kam meine Tochter zur Welt. Seitdem bin ich bis Mai 2023 in Elternzeit gewesen und ab 2. Mai wieder arbeiten. Nun möchte ich gerne noch bis Ende des Jahres Arbeiten und ab Januar 2024 arbeitssuchend melden. Ich bin nun seit 9 Jahren dort angestellt. Können Sie mir mitteilen, ob ich die Voraussetzungen für ALG1 erfülle? I Und wie sieht es mit der Sperrfrist aus? Ich würde diese gerne umgehen. Tatsächlich könnte ich frühzeitig mit meiner Ärztin über Belastung am Arbeitsplatz sprechen (ist auch der Grund meiner Kündigung). Ich habe starke Symptome, die sich körperlich ausdrücken. Ich habe gelesen auch ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung des Arbeitgebers schützt eben nicht vor dieser Sperrfrist. Wäre ein Attest der Ärztin eine solche Möglichkeit? Ich freue mich über Ihre Antwort. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Die Antwort liefert § 132 SGB III: Wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen gebildet werden, wird das Arbeitslosengeld nicht nach dem Entgelt des Leistungsberechtigten bemessen (§ 133 Absatz 4 SGB III), sondern fiktiv berechnet, d.h. es wird ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt Bei der fiktiven Bemessung stellt die Agentur für Arbeit zunächst die Qualifikationsgruppe fest, auf welche Tätigkeit unter Beachtung der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, und örtlichen Mobilität die Vermittlungsbemühungen für den Leistungsberechtigten in erster Linie zu erstrecken sind. Das tarifliche Entgelt, welches für solche Tätigkeiten gilt, wird zur Grundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gemacht. Grundsätzlich ist das Arbeitslosengeld von seiner Natur her eine Lohnersatzleitung. Es soll also den Lohn ersetzen, den der Arbeitslose erhalten hätte, wenn er nicht arbeitslos wäre. Je weiter das Entgelt für die Bemessung aber zeitlich zurück liegt, umso weniger kann es dem aktuellen Lohnausfall entsprechen. Durch die Regelung des § 132 SGB III soll verhindert werden, dass ein Entgelt für die Bemessung des Arbeitslosengeld zu Grunde gelegt wird, das nicht dem aktuellen Lohnausfall entspricht. Um Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie vor der Babypause sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit selbst zählt für drei Jahre als Anwartschaftszeit. Liebe Grüße NB


User-1736455377

Beitrag melden

Es hindert dich doch niemand daran, dich jetzt neu zu orientieren? Evt. klappt es sogar, sich dann gar nicht erst arbeitslos melden zu müssen. Oder im ALG-Bezug die ganzen Bewerbungen schreiben u nachweisen zu müssen, die das Amt dir vorgibt. Vorstellungsgespräche bei Firmen, in denn du gar nicht arbeiten willst, wahrnehmen müssen etc. Was nicht passieren wird ist, dass du einfach ALG bekommst und in der Zeit gemütlich gucken kannst, wie du meinst. Zumindest funktioniert das bei uns nicht. Ich muss auch sagen: ALG bewusst einzukalkulieren finde ich nicht ok. Ja, Anspruch hättest du - in dem Rahmen, in dem du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen würdest (alsoVZ oder TZ zB). Sperre kann gut möglich sein oder mit einem Brief vomArzt entfallen - das hängt vom Sachbearbeiter ab, wie "kulant" der handelt.


Succero

Beitrag melden

Bestenfalls meldest du dich jetzt arbeitssuchend beim Arbeitsamt und besprichst deine Situation vor Ort. Dort kann spezifisch Auskunft gegeben und gegebenenfalls unterstützt werden. Bestenfalls bereits jetzt beginnen einen neuen Job zu suchen. Es liest sich fast so als ob du eine Auszeit suchst. Vielleicht ist eine AU erstmal hilfreich, wenn es dir schlecht geht. Was heißt denn Belastung am Arbeitsplatz?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.