V-Meier
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, meine konkrete Frage. Habe ich einen Anspruch auf ALG 1 ? 02/2020 Festanstellung ab 05/2020 Mutterschutz 06/20 Geburt des Kindes Elternzeit 15.08.2021 Rückkehr in den Job voraussichtliche Kündigung zum 28.02.2022 Ich habe 3 Monate vor Entbindung (Ohne Mutterschutz) und hätte 6,5 Monate nach Wiedereinstieg tatsächlich gearbeitet (insgesamt lediglich 9,5 Monate). Kommt mir die Elternzeit irgendwie zu Gute oder habe ich die Anwartschaft nicht erfüllt? Viele Grüße Vicky
Hallo, konkrete Berechnungen darf ich hier nicht durchführen. Liebe Grüße NB
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