Guten Tag, Frau Bader, ich möchte noch fragen, ob ALG 1 als Erwerbseinkommen/Einkommen für die Elterngeldberechnung gilt, ich hatte in den 12 Monaten vor der Geburt ein Monat AlG 1 bekommen (2 Monate gearbeitet, dann 1 Monat arbeitslos, dann wieder gearbeitet). Danke für Ihre Antwort MfG Klaraa