Mitglied inaktiv
Guten Tag, ist es auch aus ihrer Sicht richtig, dass wenn ich 1997 meine Lehre für 3Jahre gemacht habe und ab 2001 immer von 6-14.30Uhr gearbeitet habe, dann 2007-2010in Elternzeit bin, dass mein AG mir meinen Job wieder geben muss? Als ich ihn anrief sagte er mir, er habe nur von 10-19Uhr etwas und ob ich das mit der Betreuung meiner Kinder hinbekomme ist nicht sein Problem. Habe gehört ich habe ein gewisses "Gewohnheitsrecht" und er müsse auch nach einem Sozialplan gehen, weil er in meine Abtl.einen jungen Mann ohne Familie gesteckt hat, der ohne Probleme von 10-19Uhr arbeiten könnte. Und das, wenn er nichts für mich hat, ich für mein altes Gehalt zu hause bleiben könnte oder wenn er mich kündigt oder wir es einvernämlich tun eine Abfindung zu stände..... LG
Hallo, was steht dem im Vertrag? Wenn Sie die ganzen JAhr um diese Zeit gearbeitet haben muss er schon stichhaltige ARgumente haben, warum dies jetzt nicht mehr gehen soll Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Nein, das ist nicht richtig,. Er muss Dich wieder einstellen, oder eher gesagt wieder beschäftigen, eingestellt bist Du ja. Er muss Dir ab einer bestimmten Firmengröße Teilzeit anbieten. Aber : Die Arbeitszeiten kann er bestimmen ! Wenn Du es dann zeitlich nicht kannst, bleibt Dir nur zu kündigen. Alles andere ist Kulanz zu der er nicht verpflichtet ist . Wenn es einen Betriebsrat gibt, und Du Dir sicher bist, dann es anders gehen würde, dann würde ich da nochmal als letzte Chance vorsprechen, vielleicht können sie Dir hefen.
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot