vanessaundkrümel
Liebe Frau Bader, mein einjähriger Sohn besucht seit ein paar Wochen die Kita während ich noch auf Jobsuche bin. Ende Juli hat die Kita eine dreiwöchige Schließzeit. Derzeit beziehe ich AG1 und muss für das Amt permanent zur Verfügung stehen. Was tue ich nun, wenn mir dies durch die Schließzeit nicht gegeben ist und es auch keine Ausweichmöglichkeit für alle Tage dieser drei Wochen etwa durch Angehörige zu Verfügung stehen? Können mir deshalb Leistungen gestrichen werden falls ich bis dahin keinen Job gefunden habe? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, zume ienen würde ich im Kindergarten fargen, üblicherweise gibt es einen anderen Kindergarten (meist des gleichen Trägers), bei dem Notbetreuung stattfinden kann. Außerdem können Sie klären, ob Ihnen eine Freistellung zusteht (Urlaub in dem Sinne gibt es nicht). Liebe Grüße NB
Belly-Monkey
Sprech doch einfach mal mit deinem/deiner Sachbearbeiter*in darüber. Auch im ALG1 Bezug darf man ja z.B. Urlaub machen, ohne dass in dieser Zeit die Bezüge gestrichen werden. Wenn du einen Job hättest, könntest du für die Schließzeiten ja auch Urlaub beantragen. Wichtig ist eben nur, dass du das mit der Agentur für Arbeit absprichst.
Succero
Im Grunde ist es ganz einfach. Abmelden vom ALG1 für die Zeit, wo du keine Betreuung hast, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (kein Geld und KV für die Zeit) oder du nimmst Urlaubstage. Wie viele Tage pro Jahr das max.sind, steht sicher im Merkblatt. Ich meine, dass es wirklich Tage und nicht Arbeitstage sind. Du kannst das auch mit deiner Sachbearbeiterin besprechen. Sei dir aber bewusst, dass Sie unter Umständen verpflichtet ist, gleich eine Meldung an die Leistungsstelle zu geben. Überlege dir also deine Formulierung.
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