Mitglied inaktiv
Hallo! Seit dem 01.10.2004 arbeite ich wieder Vollzeit. Nun möchte die Geschäftsführung unsere Abteilung wegen Umbauarbeiten (die betroffenen Abteilungen die in dem Umbauhaus zur Zeit noch untergebracht sind wollen nicht umziehen) in eine andere Stadt "umsiedeln". Wir sind zwei Mütter (eine geschieden - alleinerziehend mit Tochter von 6 Jahre) und ich mit zwei kleinen Kindern 1 + 4 Jahre - ich bin verheiratet. Es sind zwar "nur" 20 Kilometer, aber es sind halt Mehrkosten die auf uns zukommen. Andere Kollegen haben kein Auto und die Benutzung durch öffentl. Verkehrmitteln würde ca. 100 Euro mehr Kosten. Muß der AG auf uns "Mütter" und auf die Autolosen "Rücksicht" nehmen? Muß der AG die Mehrkosten übernehmen? Die anderen Mitarbeiter von den vom Umbau betroffenden Abteilungen haben keine Kinder oder sonstige sozialen Verpflichtungen... Ich kann durch die hohen Kindergartenkosten keine Mehrkosten mehr leisten. Einen Zuschuß von den Kindergarten bekomme ich vom AG nicht (monatl. 530,60 Euro!!!) Ich bin alleinverdiener, weil mein Mann sich gerade als Selbstständiger versucht...
Hallo, nein, kein Anspruch. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die höheren Kosten kannst Du bei der Steuer angeben. I. d. R. muß sich der AG nicht beteiligen. Bei uns in der Firma (versicherungskonzern) gab es für die MA der Konzernzentrale damals bei Umlagerungen etwas dazu. Viele GHrüße Désirée
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