Mitglied inaktiv
Hallo, mein AG stimmt einem Auflösungsvertrag zum 15.01.2010 nicht zu. Ich solle mich an die Kündigungsfristen aus dem geltenden Tarif halten, dieser besagt, ich kann zu einem 31. kündigen, mit Frist zum nächsten 31. Also in meinem Fall 31.01.2010. Ich habe aber ab 18.01.2010 eine neue Arbeitstelle, wie kann ich mich verhalten? Bin ich im Recht? Schließlich gebe ich sogar mehr Zeit, als wie wenn ich zum 31.12.--> 31.01. gekündigt hätte!? Vielen Dank!
Hallo, hier geht es nur um Fragen RUB Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit