KristinaVerena
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis einschließlich 31.08.2023 in unbezahltem Urlaub. Zum 1.9.2023 war vereinbart dass ich zurück an meinen Arbeitsplatz komme, Stundenreduzierung sowie den Vertrag dazu habe ich am 16.08.2023 mit meinem Arbeitgeber schriftlich festgehalten. Jetzt bin ich wieder schwanger. Meine Frauenärztin hat dies am 25.08 festgestellt. Aufgrund einer Risikoschwangerschaft möchte Sie mir allerdings ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sollte dies vor/am dem 31.08.2023 ausgesprochen werden, bekomme ich dann trotzdem mein Gehalt wie im August schriftlich vereinbart? Oder erhalte ich das nur wenn das Beschäftigungsverbot im September ausgesprochen wird? Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Viele Grüße, Kristina
Hallo, ein BV spielt erst ab dem ersten Tag nach der EZ eine Rolle. Und dann bekommt man den Lohn, den man ohne BV bekäme. Sie erhalten also den reduzierten Lohn. Liebe Grüße NB
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