Aria3131
Guten Tag Frau Bader, der Vater meiner Kinder bezahlt Mindestunterhalt für meine Kinder. Nun ist ihm jetzt im August eingefallen, den Kinderbonus abzuziehen. Man findet im Internet ja eindeutige Aussagen, dass dies nur im jeweiligen Monat (Mai) passieren darf. Also habe ich den Vater aufgefordert den Betrag nach zu zahlen. Er weigert sich und möchte eine schriftliche Aufforderung vom Jugendamt. Nun habe ich im Jugendamt angerufen und die Dame meinte die Väter dürfen dies noch bis zu einem Jahr später einbehalten. Sie hat mir auch von Müttern berichtet, die vor Gericht verloren haben, da der Grund, dass das Geld ausgegeben wurde, nicht zählt, da man ja damit rechnen kann, dass es dem Vater zusteht. Wie kann es sein, dass die Jugendämter hier so unterschiedlich vorgehen? Auf der Seite des Bundesministeriums steht klar und deutlich im Monat Mai kürzbar. Hat hier schon jemand vor Gericht damit gewonnen? Ich weiß es ist keine richtige Frage, wollte gerade nur mal meinen Frust raus lassen. Vielen Dank für Ihre tolle Arbeit und freundliche Grüße
Hallo, es wird davon ausgegangen, dass der Unterhalt verbraucht ist und er es deshalb nicht zurückgefordert werden kan. Liebe Grüße NB
mellomania
ich kenne es auch so, dass das nur dann einbehalten werden darf, wenn der vater das VORHER ankündigt. und nur in dem monat, in dem du den bonus bekommst. nachträglich geht es nicht, da es als verbraucht gilt. wundert mich, dass da andere regelungen sind.
mellomania
§ 394 satz 1 BGB- da steht was dazu
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